Rechtsprechung
LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 14 Abs. 3 TVöD, § 32 TVöD, § 99 Abs. 4 Be... trVG, § 32 Abs. 3 TVöD, § 32 Abs. 2 TVöD, § 14 TVöD, § 12 TVöD, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89 Abs. 1, 2, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 516, 518 ZPO, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, §§ 12, 14 TVöD, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG, § 92a ArbGG
- Landesarbeitsgericht Bremen
Verpflichtung zur Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG Keine Umgruppierung bei nur vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit Eingruppierung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG Gewährung einer persönlichen Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG; Keine Umgruppierung bei nur vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit; Eingruppierung i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Gewährung einer persönlichen Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 07.07.2020 - 6 BV 601/20
- LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
§ 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V
Auszug aus LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20
Eine entsprechende Übertragung setzt die ausdrückliche Bezeichnung des zugewiesenen Aufgabenbereichs als "Führungsposition auf Zeit" voraus (BAG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 -, juris Rn. 17).§ 32 TVöD stellt gegenüber § 14 TVöD auch keine Spezialvorschrift dar (BAG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 -, a.a.O. Rn. 20 ff.) Da es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 -, a.a.O. Rn. 24 ff.) zudem im freien Ermessen des Arbeitgebers steht, ob er die Stelle der Abteilungsleitung als Führungsposition auf Zeit bezeichnen und damit den Anwendungsbereich des § 32 Abs. 3 TVöD eröffnen will, konnte der Arbeitgeber den Betriebsrat zu einer vorübergehenden Übertragung der Abteilungsleistung unter Anwendung des § 14 TVöD anhören.
- BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20
Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung vorgenommen hat (etwa BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 -, juris Rn. 33).Diese kann sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst, aus den Normen eines Tarifvertrags oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben (etwa BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 -, a.a.O. Rn. 33).
- LAG München, 31.07.2018 - 7 TaBV 19/18
Zustimmungsersetzungsverfahren; Versetzung
Auszug aus LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20
Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sich der Betriebsrat im Rahmen von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG überhaupt mit Erfolg darauf berufen könnte, dass die Versetzung tarifvertraglich unwirksam ist, weil sie lediglich vorübergehend, d.h. befristet erfolgen soll (verneinend für den Fall der Vertragskontrolle im Zusammenhang mit einer Versetzung LAG München, Beschluss vom 31. Juli 2018 - 7 TaBV 19/18 -, juris Rn. 34 ff. unter Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Einstellungen).
- BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20
Die Verpflichtung zur Eingruppierung besteht danach im Grundsatz auch im Falle der Versetzung (z.B. BAG, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 -, juris Rn. 14). - BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95
Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung
Auszug aus LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20
Wesensmerkmal eines Eingruppierungssystems ist die schematische Zuordnung von Tätigkeiten zu bestimmten Vergütungsstufen, zwischen denen mehr oder weniger große Abstände bestehen (BAG, Beschluss vom 02. April 1996 - 1 ABR 50/95 -, juris Rn. 23 ff. m.w.N.). - BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 56/90
Mitbestimmung bei vorübergehender Übertragung anderer Tätigkeit
Auszug aus LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20
Insoweit ist das Bundesarbeitsgericht jedenfalls im Bereich des Personalvertretungsrechts ausdrücklich davon ausgegangen, dass die Frage, ob die Voraussetzungen einer entsprechenden Zulage gegeben sind, nicht der Mitbestimmung des Personalrats bzw. der Mitwirkung der Betriebsvertretung unterliegt (BAG, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 ABR 56/90 (B) -, juris Rn. 30 - 32).